Brandschutz von Knauf

Sicherheit mit System

Klassifizierung

Auswirkungen der europäischen Harmonisierung von Bauprodukten und Bauarten auf die Baupraxis.

Mit Einführung der neuen europäische Klassifizierungen für Bauprodukte und Bauarten in das bauaufsichtliche Verfahren werden für alle Beteiligten erhebliche Probleme auftreten, da sie einerseits das neue System noch kaum kennen und andererseits die konkreten Anwendungen in Verbindung mit den Übergangsregelungen noch nicht klar definiert sind. Durch diese neuen euro­päischen Klassen werden sich zwar die Bauordnungen der Länder nicht verändern, d. h., das bauaufsichtliche Konzept und die Nachweissysteme bleiben erhalten, mit den neuen Klassifizierungen werden jedoch Produkte und Bauarten mit neuen europäischen Klassen auf den Markt kommen, die den Anwendern weitgehend unbekannt sind.

Dieser Beitrag (Dr.-Ing. J. Wesche, MPA Braunschweig) kann in der geplanten Kürze nur einen groben Einblick und Hinweise geben, wo und wie sich die Anwender über das neue System informieren können.

Baustoffklassen

Die neuen Baustoffklassen in Verbindung mit den Prüfverfahren und den entsprechenden Kriterien sind der zu entnehmen, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass – anders als im bisherigen deutschen DIN 4102-System – Zusatzkriterien mitgeprüft werden, die sich beziehen auf Rauchentwicklung und brennendes Abfallen bzw. Abtropfen, die durch Rauchklassen (s1 – s3) und Klassen für das brennende Abtropfen/Abfallen (d0 – d2) bewertet werden.

Die Anwendungen der europäischen Baustoffklassen im deutschen bauaufsichtlichen Verfahren werden bezogen auf die bauaufsichtlichen Benennungen

  • nichtbrennbar
  • schwerentflammbar
  • normalentflammbar
  • leichtentflammbar

Die Zugehörigkeit zu diesen bauaufsichtlichen Benennungen sowohl der europäischen Klassen als auch der alten deutschen Klassen wird in sogenannten Konvergenztabellen festgelegt und ist der Anlage 0.2.2 zur Bauregelliste A Teil 1 Ausgabe 2003/1 (dort Tabelle 5) zu entnehmen, siehe auch .

Bezogen auf Bodenbeläge gibt es vergleichbare Tabellen, die im Rahmen dieses Beitrages nicht besonders aufgenommen werden.

Bauteilklassen

Das Brandverhalten von Bauteilen wird im zukünftigen Nachweissystem bewertet auf der Grundlage einer Vielzahl von europäischen Prüfnormen. Das Klassifizierungssystem ist zunächst auf den ersten Blick wesentlich komplizierter, da es vollständig vom bisherigen „Kurzzeichensystem“ im nationalen Bereich abweicht. Bei genauerem Hinsehen vereinfacht es jedoch die Bewertung der Bauteile, da aus der Klassifizierung unmittelbar abgeleitet werden kann, welche Leistungsmerkmale die Bauteile erfüllen. In ist daher eine Zusammenfassung der verschiedenen Symbole dargestellt. Aus den Konvergenztabellen für Bauteile lässt sich ableiten, welche europäische Klassifizierung mit der entsprechenden DIN-Klassifizierung vergleichbar ist und welche bauaufsichtliche Benennung damit erfüllt wird (siehe Anlage 4 ). ).

Übergangsregeln

In den europäischen Dokumenten gibt es die Vorgabe, dass nationale Schutzziele durch die europäische Harmonisierung nicht wesentlich verändert werden dürfen, so dass die Inhaber der zur Zeit existierenden Nachweise daraus ein Anrecht ableiten könnten, dass die bisher im deutschen bauaufsichtlichen Verfahren eingesetzten Bauteile weiterhin verwendet werden können, ohne dass erneut Prüfungen mit hohen Prüfkosten notwendig werden.

Bei der Abschätzung im Hinblick auf mögliche Zeitvorgaben für die Übergangsregelungen kann man davon ausgehen, dass die zur Zeit verwendeten nationalen Bauarten bzw. Bauteile im deutschen bauaufsichtlichen System voraussichtlich noch weitere 10 Jahre eingesetzt werden können. Inwieweit jedoch „europäische Bauteile“ in welcher Zeit in den deutschen Markt eindringen und aufgrund von Wettbewerbsrandbedingungen den Markt auch verändern, lässt sich heute nicht abschließend bewerten. Bei den Baustoffen (Bauprodukten) könnten wesentlich kürzere Übergangszeiten relevant werden.

Fazit

Auf den Anwender der zukünftigen Klassen von Bauprodukten und Bauarten kommen schwere Zeiten zu, da den meisten die zur Zeit geltenden Regelwerke noch nicht im vollen Umfang bekannt sind und sie die zukünftigen Klassenbezeichnungen in Verbindung mit den Nachweismöglichkeiten noch nicht zur Kenntnis genommen haben. Darüber hinaus wurde deutlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine exakte Vorhersage, wie lange die alten nationalen Systeme und das neue europäische System parallel laufen, kaum möglich ist.

Unabhängig von diesen Unsicherheiten werden in den nächsten Jahren jedoch alle am Bau Beteiligten sich auf das neue System einstellen müssen, da die europäische Harmonisierung ihren Lauf nimmt.

  • Produkthersteller müssen entscheiden, wann und wie sie ihre Erzeugnisse nach den neuen Regeln nachweisen bzw. ob sie das Produkt oder das System aufgrund veränderter Prüfverfahren modifizieren müssen. Bei den Bauarten, die nicht über die Bauproduktenrichtlinie unmittelbar erfasst werden, könnten sie das Problem ggf. aussitzen, wenn die Konkurrenz mitspielt.
  • Die Planer sind nur indirekt betroffen, sie müssen sich aber zukünftig darüber Gedanken machen, wie sie ihre Ausschreibungen verändern müssen, ob sie ggf. in den Ausschreibungen die bauaufsichtlichen Anforderungen (z. B. feuerbeständig oder nichtbrennbar) aufnehmen, oder ob sie Alter­nativen angeben, sowohl die alten „F-Bauteile“ als auch die neuen „REI-Bauteile“.
  • Für die ausführenden Firmen bzw. die Auftragnehmer werden in den nächsten Jahren möglicherweise die Ausschreibungen noch schwerer verständlich, und die Umsetzung in Angebote wird ein Vabanquespiel. Auch die Ausführung am Bauwerk selbst wird durch diese Übergangsregelungen sicherlich nicht einfacher.
  • Für den Bauleiter wird die Kontrolle immer problematischer, da die Nachweisvielfalt und die Unsicherheit aller Partner zunehmen wird. Er muss letztendlich entscheiden, ob durch die gewählte und ausgeführte Baumaßnahme das erforderliche Schutzziel erreicht wird.

Die Übergangsregelungen werden am Bauwerk keine Erleichterungen schaffen, und es muss allen empfohlen werden, sich sehr genau über den Fortgang des Verfahrens zu informieren, ständig die Bauregellisten und deren Neufassungen im Auge zu haben, in denen die zukünftigen Verfahren beschrieben und verankert werden und damit zumindest eine Rechtssicherheit erkennbar wird. Dieser Beitrag hat zweifelsohne zunächst die Unsicherheit vergrößert, Zielsetzung ist jedoch, alle Beteiligten zu sensibilisieren, sich zu informieren und den Übergangsregelungen größere Beachtung zu schenken, da sie andernfalls Gefahr laufen, von den etwas kompetenteren Partnern über den Tisch gezogen zu werden.